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Der Sozialticker

Krankenkasse muss keine Brustvergrößerung für Transsexuelle zahlen

Stuttgart/Berlin (DAV). Transsexuelle haben Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine geschlechtsangleichende Operation und Therapie. Für eine nachträgliche Brustvergrö&#... weiterlesen
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Nach Brustentfernung: Krankenkasse muss Korrektur-Operation für Transsexuellen bezahlen

Wiesbaden/Berlin (DAV). Wird nach einer von der Krankenversicherung bewilligten Brustentfernung bei einem Transsexuellen eine Korrektur-Operation notwendig, muss die Krankenkasse diese ebenso bezahlen... weiterlesen
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Transsexualität keine Behinderung

Stuttgart/Berlin (DAV).Transsexualität stellt keine eigenständige Behinderung dar. Auch wenn die geschlechtsangleichende Operation nicht dazu führt, dass eine Transsexuelle den vollst&#... weiterlesen
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Wer A sagt muss auch B sagen

Krankenversicherung muss auch Korrektur-Operation für Transsexuellen bezahlen Eine Krankenkasse, die einer geschlechtsangleichenden Operation zustimmt, hat auch für die durch notwendige Korr... weiterlesen

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