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Hundesteuer für American Staffordshire Terrier

Die Ortsgemeinde Breitscheid ist berechtigt, von dem Halter eines American Staffordshire Terrier eine erhöhte Hundesteuer von 600,– € im Jahr zu verlangen. Dies entschied das Verwaltungsger... weiterlesen
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Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt – 4. Senat – hat mit Urteilen vom heutigen Tage zwei gegen die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg gerichtete Normenkontrollanträ... weiterlesen
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Hundesteuer darf erhoben werden

Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für einen American Staffordshire Terrier ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das VG Koblenz. Die Hundehalterin, die im Außenbereich von Kap... weiterlesen

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