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Mitnahme von Firmendaten rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei freigestelltem Arbeitnehmer

Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Die Übermittlung von Firmendaten an ein privates E-Mail-Postfach stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten dar. Auch bei einem von der... weiterlesen

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