Mitnahme von Firmendaten rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei freigestelltem Arbeitnehmer
Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Die Übermittlung von Firmendaten an ein privates E-Mail-Postfach stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten dar. Auch bei einem von der... weiterlesen

